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Gästekarten für den Hermannsee

"Offline" auch direkt in dem Laden vom Angelspezi in Erfurt zu kaufen!

Mit wenigen Klicks zur Angelberechtigung unseres Vereinsgewässers

Das müssen Sie wissen und beachten!

Einen Erlaubnisschein (Gastangelkarte) gibt es bei uns nur, wenn Sie einen gültigen Fischereischein besitzen. Voraussetzung ist auch, dass Sie ein PayPalkonto besitzen. Damit ist eine sofortige Bezahlung möglich.

Folgende Zeitfenster haben Sie für den Angelsport zur Auswahl:

Tageskarte (24h ab eingetragener Uhrzeit am gekauften Tag) 14,00 €

Monatskarte (30 Tage) 47,00 €

Oder auch unsere beliebte Wochenendkarte

Samstag 00:00 Uhr bis Sonntag 24:00 Uhr zu 19,00 €

Die Beträge verstehen sich zuzüglich 2,00 € Online-Gebühr!

  • Nach erfolgreicher Zahlung werden Sie in der Regel direkt zurück in den Downlaod-Bereich geleitet (siehe Seitennavigation). Gleichzeitig erhalten Sie per Mail sofort eine Rechnung zugeschickt. Diese enthält neben den entsprechenden Angeltagdaten und der Nummer Ihres Fischereischeins auch einen Posten Versandkosten. Diese Kosten sind die o. g. Online-Kosten. Zwar erhalten Sie später noch eine Versandbestätigung - Sie bekommen aber nichts mehr postalisch zugeschickt! Mit der Rechnung aus der ersten Mail haben Sie den nötigen Zahlungsnachweis sofort ausdruckbar zur Hand.
  • Laden Sie sich im nächsten Schritt aus dem Dowload-Bereich unserer Homepage den Blanko-Erlaubnisschein herunter und füllen Sie diesen sorgfältig in gedruckter Form aus.
  • Sollten Sie erfolgreich gewesen sein, senden Sie uns den Erlaubnisschein mit ausgefüllter Fangliste per Mail an den Webmaster torsten_h(at)kalauch.de (Handyfoto als Mailanhang reicht!).
  • Tipp: Das PDF-Dokument lässt sich problemlos mit der Unterschriftenfunktion des Acrobat-Reader am PC ausfüllen (siehe kleines Bild rechts). In der Browserversion steht diese Funktion leider nicht zur Verfügung.
  • Führen Sie am Angeltag diesen ausgefüllten Erlaubnisschein und einen Nachweis der Zahlung mit sich - im besten Fall die ausgedruckte Rechnung (siehe Punkt eins).
  • Fangordnung zum Download >>